30. STOPP: Gefahrgut-Abholung. Der Weg zum Versender führt Mehmet durch eine gesicherte Metalltür. Die Unterzeichnung eines Sicherheitsprotokolls sowie das Tragen von Sicherheitsschuhen sind hier Pflicht – kein Problem, denn diese gehören bei GO! Kurieren zur Grundausstattung. Zusätzlich müssen generell bei allen Transporten von gefährlichen Gütern die Vorschriften des ADR befolgt werden.
Bei der abzuholenden Sendung handelt es sich um Gefahrgut UN3373, biologische Stoffe der Kategorie B. Für diese Art Sendungen ist bei Einhaltung der Verpackungsvorschriften lediglich eine Unterweisung nach ADR 1.3 gefordert. Mehmet, wie auch andere GO! Kuriere, die Gefahrgut handeln, erhalten hierfür eine auf GO! zugeschnittene 1.000-Punkte-Schulung. Diese beinhaltet alle Vorgaben nach ADR 1.3 und befähigt die Teilnehmer zum Handling und Transport von freigestellten (EQ) und begrenzten (LQ) Gefahrgut-Mengen sowie von denen, die unter die Freistellungen des ADR 1.1.3.5 fallen (1.000-Punkte-Regel).
Wichtig ist, dass die Kuriere stets über den Sendungsinhalt informiert sind. Zum einen erhalten sie alle wichtigen Informationen über Herkunft, Ziel, Art, Menge und Verpackung der Gefahrgüter durch das mitzuführende Beförderungspapier. Zum anderen erlangen die GO! Kuriere und Mitarbeiter, deren Arbeitsbereich die Beförderung gefährlicher Güter im Straßenverkehr umfasst, durch regelmäßige Schulungen das Wissen, solche Sendungen zu erkennen und zu identifizieren.