Zone Industrielle Rolach, Halle 2
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Stand: Januar 2016
Nationale Beförderungen von Sendungen: Für den Verlust oder die Beschädigung der gesamten Sendung ist die Haftung von GO! . auf einen Betrag von 8,33 Rechnungseinheiten für jedes Kilogramm des Rohgewichts der Sendung begrenzt. Sind nur einzelne Frachtstücke der Sendung verloren oder beschädigt worden, so ist die Haftung von GO! auf einen Betrag von 8,33 Rechnungseinheiten für jedes Kilogramm des Rohgewichts der gesamten Sendung, wenn die gesamte Sendung entwertet ist, des entwerteten Teils der Sendung, wenn nur ein Teil der Sendung entwertet ist, begrenzt. Unabhängig von den in Absatz 1 dieser Ziffer genannten Haftungsgrenzen bestimmt sich die Haftung von GO! im Falle des Verlusts oder der Beschädigung des Gutes je Sendung wie folgt: Bei Sendungen von heute auf morgen (Overnight), Auslieferungen am selben Tag (Same-Day-Service) und sonstigen Sendungen (außer Direkttransporte) auf 8,33 Sonderziehungsrechte für jedes Kilogramm des Rohgewichts der Sendung oder € 2.500,00 je Sendung, je nachdem, welcher Haftungsbetrag höher ist; bei nationalen Direkttransporten auf 8,33 Sonderziehungsrechte für jedes Kilogramm des Rohgewichts der Sendung oder bis maximal € 50.000,00 je Sendung, je nachdem, welcher Haftungsbetrag höher ist. Bei einer Überschreitung der ausdrücklich zu vereinbarenden Lieferfrist bei nationalen Beförderungen ist die Haftung auf den dreifachen Betrag der Fracht begrenzt. Haftet GO! wegen einer Verletzung einer mit der Ausführung der Beförderung der Sendung zusammenhängenden vertraglichen Pflicht für Schäden, die nicht durch Verlust oder Beschädigung der Sendung oder durch Überschreiten einer ausdrücklich vereinbarten Lieferfrist entstehen, und handelt es sich um andere Schäden als Sach- oder Personenschäden, ist auch in diesem Falle die Haftung begrenzt auf das Dreifache des Betrages, der bei Verlust der Sendung zu zahlen wäre. GO! ist von der Haftung ? gleich aus welchem Rechtsgrund ? befreit, wenn und soweit die Entstehung des Schadens auf Umständen beruht, die GO! auch bei Beachtung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht vermeiden und deren Folgen GO! nicht abwenden konnte. Dies gilt insbesondere, wenn der Schaden durch eine Anweisung des Auftraggebers oder seines Erfüllungsgehilfen verursacht worden ist, ferner dann, wenn die Schadensentstehung auf Umstände zurückzuführen ist, die GO! nicht zurechenbar sind wie etwa höhere Gewalt, Beschaffenheit der Sendung, Aufruhr und Unruhen, Arbeitskampf, elektrische oder magnetische Schäden an oder Löschung von elektrischen oder fotografischen Bildern, Daten oder Aufzeichnungen. Im Übrigen gelten folgende besonderen Haftungsausschlussgründe:
GO! ist von einer Haftung befreit, soweit der Verlust, die Beschaffenheit oder die Überschreitung der Lieferfrist auf eine der folgenden Gefahren zurückzuführen ist:
a) eine ungenügende Verpackung durch den Absender;
b) ein Behandeln, Verladen oder Entladen des Gutes durch den Absender oder den Empfänger;
c) eine natürliche Beschaffenheit des Gutes, die besonders leicht zu Schäden, insbesondere durch Bruch, Rost, inneren Verderb, Austrocknung, Auslaufen, normalen Schwund führt;
d) eine ungenügende Kennzeichnung der Frachtstücke durch den Absender;
e) der Beförderung von Tieren.
GO! ist berechtigt, Daten, die im Zusammenhang mit den Dienstleistungen erhoben werden, zu sammeln, zu speichern und zu verarbeiten und an GO! Partner – auch grenzüberschreitend – weiterzugeben, soweit und solange dies für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlich ist. Die Datenverarbeitung kann im Hinblick auf weitere Leistungen und Angebote von GO! erfolgen. Der Auftraggeber ist mit dieser Datenerfassung und -verarbeitung sowie der Übermittlung, insbesondere auch an staatliche Stellen oder Zollbehörden, einverstanden.
Gerichtsstand ist Luxembourg. Sofern der Auftraggeber Kaufmann ist, gilt ausschließlich luxembourgisches Recht, soweit nicht internationales Recht zwingend anderes vorschreibt.