Neue EU-Zollvorschriften gelten ab 1. Juli 2021
Ab dem 1. Juli 2021 muss für jede Warensendung aus einem Nicht-EU-Land eine elektronische Einfuhrzollanmeldung erfolgen. Damit entfällt die bislang geltende Befreiung für Sendungen bis zu einem Warenwert von € 22,00. Bei einem Wert bis € 150,00 bleibt die Einfuhr jedoch auch nach dem 1. Juli 2021 weiterhin zollfrei. Hierfür müssen lediglich Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 7 bzw. 19 % und Verbrauchsteuer gezahlt werden.
Die neue Bestimmung gilt sowohl für B2C- als auch B2B-Waren. Unberührt davon bleiben Dokumentensendungen. Diese können weiterhin freigeschrieben werden, müssen allerdings zwingend in DIN A4 Umschlägen versendet werden. Weiterhin werden Abgaben unter € 1,00 nicht erhoben.
Folgende Wertgrenzen gelten ab dem 1. Juli 2021
- Sachwert einer Sendung bis € 150,00: Einfuhrumsatzsteuer und Verbrauchsteuer
- Sachwert einer Sendung über € 150,00: Zollabgaben, Einfuhrumsatzsteuer und Verbrauchsteuer
Das benötigt GO! für eine Sendung von Ihnen
- ausführliche Warenbeschreibung, inklusive Warenwert, Gewicht und Menge
- Adresse und Kontaktdaten des Versenders, Empfängers sowie EORI-Nummer
- HS-Codes und Herkunftsland
Bitte beachten Sie zudem, dass Zollanträge für Freischreibungen bereits ab dem 21. Juni 2021 verlangt werden.
Mit unserer langjährigen Erfahrung stehen wir Ihnen für alle Fragen zum grenzüberschreitenden Versand – und allen übrigen Anliegen – jederzeit zur Verfügung. Nutzen Sie hierzu einfach unsere kostenlose Serviceverbindung zu Ihrem persönlichen Ansprechpartner: