Besondere Geschäftsbedingungen für den gewerblichen Versand von Lithium-Ionen-Batterien, Lithium-Metall-Batterien sowie Natrium-Ionen-Batterien
Stand: 12/2025
I. Ausschluss und Grundlage
- Lithium-Ionen-Batterien, Lithium-Metall-Batterien sowie Natrium-Ionen-Batterien (nachfolgend einheitlich „Batterien“ genannt) haben eine hohe Energiedichte und enthalten leicht entflammbares Material. Zu den mit Lithium/Natrium-Ionen-Batterien verbunden Risiken und Gefahren zählen Feuer und Explosion, Strahlung, Hitze sowie chemische und elektrische Einflüsse. Lithium/Natrium-Ionen-Batterien sind nicht per se gefährlich, sondern eine wertvolle Bereicherung des Alltags. Mit einigen grundlegenden Maßnahmen kann man das Risiko bzw. die Gefahr, die von Lithium/Natrium-Ionen-Batterien ausgeht, minimieren. Im Folgenden sind die wichtigsten Bestimmungen aufgeführt, die bei dem Versand zu beachten sind.
- Diese besonderen Geschäftsbedingungen regeln den Transport von kritisch defekten (Def. S.u.), unkritisch defekten (Def. S.u.) und gebrauchten Batterien (inkl. „Out of use“-Batterien) sowie vom Empfänger veranlasste Retouren (auch von Neuware) und Prototypen durch GO! Express & Logistics.
- Der Versand erfolgt ausschließlich gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des ADR, IATA-DGR sowie der Gefahrgutverordnung GGVSEB.
- Die Beauftragung ist ausschließlich von gewerblichen Kunden möglich. PickUps bei Privatpersonen werden nur zugelassen, wenn der Abholprozess vorher definiert ist und die regelgerechte Verpackung durch den Kunden sichergestellt wurde.
- Der Auftraggeber bestätigt, dass die zu transportierenden Batterien geprüft und zugelassen sind (UN 38.3-Test bestanden) (ausgenommen Prototypen).
- Der Versand von kritisch defekten Batterien (Def. s.u.) ist ausgeschlossen. Dies beinhaltet auch, aber nicht ausschließlich, Batterien, die einem amtlichen Rückruf mit hohem Gefahrenpotenzial unterliegen.
- Der Auftraggeber trägt dafür Sorge, dass der Absender eine Beurteilung des Zustands einer Batterie durchführt, um unkritisch defekte Batterien zu erkennen und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen für den Versand vorzubereiten sowie den Versand kritisch defekter Batterien auszuschließen.
- Sonder- und/ oder Rückhol-/ Rückruf- Aktionen sind rechtzeitig vor Beauftragung bei GO! anzumelden und bedürfen der vorherigen Freigabe und eines gesondert vereinbartes Dienstleistungsrahmenvertrags durch GO!
- Der Leistungsumfang beschränkt sich auf Batterien der folgenden UN-Nummern: 3480, 3481, 3090, 3091, 3551, 3552. Für alle Batterien muss vor dem Versand eine Prüfzusammenfassung vorliegen.
- Der Auftraggeber trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Deklaration, Verpackung und Kennzeichnung der Sendung.
- GO! übernimmt keine Haftung für Verzögerungen oder Schäden, die durch gesetzliche Transportbeschränkungen oder fehlerhafte Batterien entstehen.
- Im Falle eines Gefahrgutvorfalls ist der Auftraggeber verpflichtet, alle notwendigen Informationen und Dokumentationen unverzüglich bereitzustellen.
II. Verpackung und Kennzeichnung
- Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Batterien in Abhängigkeit des jeweiligen Batterietyps gemäß den Verpackungsvorschriften P903, P908, P909 ,LP903 oder LP904 zu verpacken
- Die Verpackungen müssen den Prüfanforderungen für die Verpackungsgruppe II entsprechen.
a. Jede beschädigte oder defekte Zelle oder Batterie oder jede Ausrüstung, die solche Zellen oder Batterien enthält, muss einzeln in einer Innenverpackung verpackt und in eine Außenverpackung eingesetzt sein. Die Innen- oder Außenverpackung muss dicht sein, um ein mögliches Austreten des Elektrolyts zu verhindern.
b. Jede Innenverpackung muss zum Schutz vor gefährlicher Wärmeentwicklung mit einer ausreichenden Menge eines nichtbrennbaren und nicht elektrisch leitfähigen Wärmedämmstoffs umschlossen sein.
c. Dicht verschlossene Verpackungen müssen gegebenenfalls mit einer Entlüftungseinrichtung ausgestattet sein.
d. Es müssen geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um die Auswirkungen von Vibrationen und Stößen gering zu halten und Bewegungen der Zellen oder Batterien im Versandstück, die zu weiteren Schäden und gefährlichen Bedingungen während der Beförderung führen können, zu verhindern. Für die Einhaltung dieser Vorschrift darf auch nicht brennbares und nicht elektrisch leitfähiges Polstermaterial verwendet werden.
e. Die Nichtbrennbarkeit des Wärmedämmstoffs und des Polstermaterials muss in Übereinstimmung mit einer Norm festgestellt werden, die in dem Land, in dem die Verpackung ausgelegt oder hergestellt wird, anerkannt ist.
f. Im Fall von auslaufenden Zellen oder Batterien muss der Innen- oder Außenverpackung ausreichend inertes saugfähiges Material beigegeben werden, um freiwerdenden Elektrolyt aufzusaugen.
g. Wenn die Nettomasse einer Zelle oder Batterie 30 kg überschreitet, darf die Außenverpackung nur eine einzelne Zelle oder Batterie enthalten.
h. Die Zellen oder Batterien müssen gegen Kurzschluss geschützt sein. - Die Außenverpackung muss UN-zertifiziert sein und den Belastungsvorgaben für Gefahrgut entsprechen.
- Alle Verpackungen sind deutlich mit der UN-Nummer, den Gefahrzetteln und einer Notfall-Telefonnummer zu kennzeichnen.
- Die Verpackungs- und Kennzeichnungsvorgaben aus dem gültigen ADR / die gesetzlichen Verpackungs- und Kennzeichnungsvorgaben haben jeweils Vorrang.
- Stellt GO! nach Annahme der Sendung fest, dass die Sendung falsch oder unvollständig deklariert wurde oder nicht den in diesen Geschäftsbedingungen festgelegten Anforderungen entspricht, ist GO! berechtigt, die Sendung auf Kosten des Auftraggebers zurückzuweisen, zu retournieren oder einer sicheren Zwischenlösung zuzuführen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche durch die Falschdeklaration entstehenden Zusatzkosten – einschließlich, aber nicht beschränkt auf Handling-, Prüf-, Entsorgungs-, Rücktransport- oder Umschlagskosten – zu tragen. GO! ist zudem berechtigt, ein pauschales Fehldeklarationsentgelt in Höhe von 75,00 EUR pro Sendung zu erheben; weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
III. Versand, Transport und Retoure
- Der Transport im GO! Unternehmensverbund beschränkt sich auf Deutschland, Niederlande, Schweiz, Polen, Slowakei, Ungarn, Dänemark, Liechtenstein und Russland. Eine Abholung oder Zustellung in anderen Ländern sowie von/auf Inseln ist grundsätzlich ausgeschlossen, Einzelanfragen auf Ausnahme sind möglich.
- Die Annahme von Batterien beschränkt sich auf die Wochen- und Werktage Sonntag bis Donnerstag. Auf den Versandtag sowie den Zustelltag muss ein Werktag folgen; regionale Feiertage sind vom Auftraggeber zu berücksichtigen. Eine Zusatzvereinbarung zur Erweiterung der Versandtage ist möglich.
- Der Auftraggeber versichert, dass der Empfänger über die voraussichtliche Auslieferzeit detailliert informiert wird.
- Der Auftraggeber hat in jedem Fall eine Abnahme der Sendung sicherzustellen. Dies gilt auch für notwendige Retouren der Sendung.
- Falls eine Zustellung nicht möglich ist, wird die Sendung kostenpflichtig und auf direktem Wege an den Auftraggeber retourniert. (Davon ausgenommen ist der erstmalige Versand von Neuware.)
- Es erfolgt keine Zwischenlagerung oder Umlagerung der Batterien durch GO! (Eine Ausnahme bildet der Versand von Neuware direkt vom Händler.)
IV. Allgemeine Bedingungen
- Diese besonderen Geschäftsbedingungen gelten ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von GO!
- Erfüllungsort ist der Sitz von GO!
- Für alle Streitigkeiten gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz von GO!
- Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
- Begriffsbestimmungen des Akkuzustands:
- Kritisch defekt (Versand ist im GO! System ausgeschlossen):
> Visuelle Prüfung (von außen erkennbare Schäden, veränderte Form, verkohlte oder verbrannte Stellen, Austritt von Flüssigkeit oder Gas, geschmolzene Kunststoffteile oder Anschlussleitungen) – Akku darf nicht geöffnet werden
> Stechender Geruch
> Gehör- / Schütteltest (durch Schütteln des Akkus kann man lose Teile im Akku hören, summende oder zischende Geräusche)
> Wärme (außer Betrieb: wärmer als Handtemperatur)
- Unkritisch defekt:
> Keiner der oben genannten Punkte zutreffend
> Lässt sich nicht laden
> Akku erreicht nicht die gewünschte Laufzeit
> Im Falle von unkritisch defekt gilt P 908, der Akku benötigt eine bauartgeprüfte Verpackung.
- Neu bzw. kein Defekt:
Wenn der Akku die vorgeschriebenen Ladezyklen erreicht hat oder wenn alle Punkte unter kritisch defekt oder unkritisch defekt nicht zutreffen, ist bei Akkus < 100 Wh die SV 188 und bei Akkus > 100 Wh P 903 anzuwenden.
| Versand ausschließlich nach Vorgaben des ADR und AGB | Versand mit Zusätzlichen Einschränkungen gemäß der vorliegenden BGB | Versand nur nach indiv. Freigabe und gemäß der vorliegenden BGB | Versandausschluss |
| Neuware ab Händler / Inverkehrbringung (kann auch gelagert werden) |
|
| Kritisch defekte Batterien |
*von einem Aktionsversand ist auszugehen, wenn mehrere Stationen vom Versand betroffen sind und es sich nicht nur um eine unerhebliche Anzahl von Sendungen handelt. GO! behält sich eine Konkretisierung nach Analyse vor.
V. Haftung
- Der Auftraggeber haftet uneingeschränkt für sämtliche Schäden, Kosten und Aufwendungen, die GO! oder Dritten infolge unrichtiger, unvollständiger oder irreführender Angaben zum Zustand, zur Klassifizierung, zur Prüfzusammenfassung (UN 38.3), oder aufgrund einer nicht den Vorgaben entsprechenden Verpackung und / oder Kennzeichnung der zu transportierenden Batterien entstehen. Dies umfasst insbesondere Schäden aus fehlerhafter Einstufung als ‚unkritisch defekt‘, aus einer nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprechenden Verpackung oder aus einer unzutreffenden Deklaration gegenüber GO! GO! trifft keine Pflicht zur eigenen Prüfung der Angaben des Auftraggebers.
Mitgeltende Unterlagen
- ADR
- IATA-DGR
- GGVSEB
- PICK UP
- UN 3480 ff.
- Verpackungsvorschriften P903 ff
- SV376