Luftfracht mit GO! GERMANY
Alles über Sicherheit beim Luftfrachttransport mit GO! GERMANY.
Gesetzliche Vorgaben
Die Verordnung (EG) 2320/2002 des Europäischen Parlaments über die Sicherheit in der Zivilluftfahrt sowie des Luftsicherheitsgesetzes (LuftSiG) ist derzeit verstärkt in der Diskussion. Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) hat ein neues Sicherheitskonzept für Luftfracht vorgestellt, mit dem Ziel, unrechtmäßige Eingriffe in die Zivilluftfahrt zu verhindern.
Das Gesetz verpflichtet somit auch alle GO! Stationen, eine Zulassung zum „Reglementierten Beauftragten“ beim LBA zu beantragen. Der Reglementierte Beauftragte setzt einen Luftsicherheitsbeauftragten ein, der die neuen Vorgaben der Verordnungen gesetzeskonform in den einzelnen GO! Stationen umsetzt.
Bekannte und Unbekannte Versender
Generell verlangt der Gesetzgeber, dass alle Versender zukünftig als „Bekannte Versender“ registriert werden. Dieses gilt auch für GO! Kunden. Die häufig langfristigen Geschäftsbeziehungen zu unseren Kunden reichen dem Gesetzgeber leider nicht aus. Auf Grundlage der Vorschriften ist die individuelle Anerkennung eines "Bekannten Versenders" durch den Reglementierten Beauftragen erforderlich. Deswegen ist GO! EXPRESS & LOGISTICS verpflichtet, von allen Luftfracht-Kunden eine sog. „Sicherheitserklärung zum Bekannten Versender“ einzufordern. Das entsprechende Formular kann nachfolgend abgerufen werden. Die Luftfrachtsendungen von "Bekannten Versendern" gelten im Sinne der Luftfracht als sicher. Weitere Sicherheitskontrollen folgen i.d.R. nicht. Sendungen von sog. „Unbekannten Versendern“ durchlaufen zwingend die Sicherheitsüberprüfungen. Dadurch kann es zu erheblichen Verzögerungen bei der Abfertigung kommen, die ggf. mit zusätzlichen Kosten verbunden sind.
Sicherheit bei Lufttransporten
Um auch weiterhin eine störungsfreie und reibungslose Abfertigung der Luftfracht zu den gewohnten Laufzeiten und ohne zusätzliche Kosten sicherstellen zu können, ist das zeitnahe Zurücksenden der Sicherheitserklärung für "Bekannte Versender" im Original dringend erforderlich.
Sicherheitserklärung
Zum Download der Sicherheitserklärung wählen Sie bitte zunächst einen Dateityp aus und klicken Sie dann auf den entsprechenden Link:
