Sicherheit beim GO! Gefahrguttransport
Fragen zur Sicherheit beim GO! Gefahrguttransport.
Sicherheitsvorkehrungen
Welche Vorkehrungen hat GO! EXPRESS & LOGISTICS getroffen, um den sicheren Transport der bewährten Overnight-Sendungen und Gefahrgutsendungen zu gewährleisten?
Kompromisslose Sicherheit für den Transport von Gefahrgutsendungen hat bei GO! EXPRESS & LOGISTICS höchste Priorität. Zu keiner Zeit wird die schnelle Beförderung der bewährten GO! Overnight-Sendungen in bekannter Qualität dadurch beeinträchtigt. Die erforderlichen, umfangreichen Vorkehrungen, versehen mit einem hohen zeitlichen wie auch materiellen Investitionsaufwand, haben das letzte dreiviertel Jahr in Anspruch genommen. GO! EXPRESS & LOGISTICS hat sich auf den Transport von Gefahrgutsendungen optimal vorbereitet:
- Umfangreich geschulte „beauftragte Personen“ stehen als kompetente Gefahrgut-Ansprechpartner in allen GO! Stationen bereit.
- Transportfahrzeuge, mit denen kennzeichnungspflichtige Beförderungen von gefährlichen Gütern durchgeführt werden, erhalten in allen GO! Stationen die erforderliche Ausrüstung zur Kennzeichnung und entsprechende Schutzausrüstung.
- Im Rahmen der GO! Auftragsannahme gewährleistet die aktive Abfrage der benötigten Gefahrgutdaten, dass Beförderungs- und Begleitpapiere die gesetzlich geforderten Inhalte aufweisen. Hierbei werden online die erfassten Daten mit aktuellen Stoffdaten des ADR (Europäisches Übereinkommen für die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße) verglichen und auf Plausibilität geprüft.
Sorgfalt und Sicherheit: Für GO! EXPRESS & LOGISTICS das A und O bei Gefahrgutsendungen:
- GO! EXPRESS & LOGISTICS übernimmt nur Gefahrgutsendungen, welche die gesetzeskonforme Verpackung in einwandfreiem Zustand vorweisen und vorschriftsmäßig gekennzeichnet und bezettelt sind.
- Sorgfältige Beachtung von Zusammenladeverboten gem. ADR
- Kompromisslose Sicherheit im zentralen GO! Hauptumschlagbetrieb (HUB) durch die getrennte Sortierung der Gefahrgutsendungen und GO! Overnight-Sendungen an separaten Produktionssträngen.
Gefahrgutklassen 1 & 7
Warum übernimmt GO! EXPRESS & LOGISTICS den Transport der Gefahrgutklassen 1 - Explosive Stoffe - (Ausnahme 1.4G und 1.4S /Direktfahrt) und 7 - Radioaktive Stoffe – nicht?
Der gesetzeskonforme Transport beider Gefahrgutklassen unterliegt aufgrund ihrer spezifischen Gefahren besonderen gesetzlichen Auflagen und Sicherheitsvorkehrungen. Zur Sicherung des Kerngeschäftes überlässt GO! EXPRESS & LOGISTICS daher diese Gefahrgutklassen den darauf spezialisierten Gefahrguttransportunternehmen.
Ausgenommen von diesem Ausschluss sind:
UN 0336 Feuerwerk 1.4G und
UN 0337 Feuerwerk 1.4S
Gefahrgutklasse 2
Welche Gründe sprechen bei GO! EXPRESS & LOGISTICS gegen den uneingeschränkten Transport der Gefahrgutklasse 2 - Gase -?
Das Arbeitsschutzgesetz, berufsgenossenschaftliche Vorschriften und die technischen Regeln sehen für den gesicherten Transport der Gefahrgutklasse 2 - Gase (TRG 280)- eine Be- und Entlüftungsvorrichtung im Transportfahrzeug zur Sicherung der Gesundheit des Fahrzeugführers und des Ladepersonals als auch des gesamten Ladevolumens vor. In den GO! Transportfahrzeugen ist diese Vorrichtung aufgrund bisher nicht vorhandener Notwendigkeit nicht standardmäßig gegeben.
Die Ausstattung der Fahrzeuge mit entsprechender Be- und Entlüftungsvorrichtungen ist geplant. Bis zur kompletten Umsetzung werden ausschließlich Transporte der Gefahrgutklasse 2 per Direktfahrt und nur nach Absprache mit der jeweiligen GO! Station unter Einhaltung der Auflagen übernommen.
Laufzeitverzögerungen
Ist damit zu rechnen, dass es mit der Einführung des Transports von Gefahrgut zu Laufzeitverzögerungen zu Lasten des Kernproduktes von GO! EXPRESS & LOGISTICS kommen kann?
Die GO! Laufzeit zu den bewährten Overnight-Sendungen wird durch die Einführung von Gefahrguttransporten im Normalfall zu keiner Zeit tangiert. Für den Transport von Gefahrgutsendungen innerhalb des GO! Netzwerkes gilt jedoch kompromisslos: „Sicherheit geht vor Schnelligkeit“. Durch das getrennte Handling im HUB und den separaten Produktionssträngen wird einer Beeinflussung auf das Kernprodukt von GO! EXPRESS & LOGISTICS durch Gefahrgutsendungen qualitätssichernd vorgebeugt.
Die im Falle durch höhere Gewalt wie z. B. Unwetter, Straßensperren etc. entstehenden verspäteten Ankünfte am HUB sind über unsere Notfallpläne unter Einsatz von Direkttransporten geregelt und gelten gleichermaßen für Overnight als auch Gefahrgutsendungen.
Was benötigt GO! EXPRESS & LOGISTICS von Ihnen?
Was benötigt GO! EXPRESS & LOGISTICS von Ihnen als Auftraggeber von Gefahrgütern für den gesetzeskonformen und sicheren Transport über das GO! Express-System?
- Abschluss eines schriftlichen Beförderungsvertrages
- Vollständige Absender-/Empfängerangaben
- Komplette Klassifizierungsangaben
- Anzahl und Beschreibung der Versandstücke
- Mengenangaben je UN-Nummer
- Erklärungen gemäß Sondervereinbarungen oder Einzelausnahmen
- Bei Leergut die Beförderungskategorie des zuletzt transportierten Stoffes
Das telefonische Avis ist zwingend notwendig. Transporteinschränkungen erfragen Sie bitte bei Ihrer GO! Station. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Gefahrgutaufträge nicht über die GO! Online-Auftragsmaske im Internet eingegeben werden können.

