Allgemeine Fragen zum GO! Gefahrguttransport
Grundsätzliche Fragen und Informationen zum Gefahrguttransport.
Erklärung ADR
Was heißt und ist die ADR?
Das europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße wird mit ADR abgekürzt: Accord Européen relatif au transport international des marchandises dangereuses par route.
Differenzierungen
Wie differenziert man zwischen gefährlichen Stoffen und Gefahrgut?
Gefährliche Stoffe sind Stoffe oder Stoffgruppen, die als gefährlich zu bewerten sind. Diese werden z.B. im Chemikaliengesetz, Sprenggesetz etc. definiert und unterliegen den dazugehörigen Verordnungen wie z.B. der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Hier werden alle Stoffe erläutert, die explosionsgefährlich, ätzend, brandfördernd, reizend, hochentzündlich, sensibilisierend, leichtentzündlich, krebserzeugend, fruchtschädigend, sehr giftig, erbgutverändernd, giftig, chronisch schädigend und mindergiftig umweltgefährdend sind. Zuzüglich wird ihre Einstufung, Kennzeichnung, Lagerung, Verpackung sowie der Umgang und die Verarbeitung mit dem Stoff geregelt.
Als Gefahrgut werden Stoffe und Gegenstände angesehen, von denen aufgrund ihrer Natur, ihrer Eigenschaften oder ihres Zustandes im Zusammenhang mit der Beförderung Gefahren ausgehen können. Es ist zu prüfen, ob es sich hierbei um gefährliche Güter im Sinne der Gefahrgutvorschriften für die einzelnen Verkehrsträger handelt. Ist dies der Fall, werden aus Gefahrstoffen im Beförderungsfall Gefahrgüter.
Identifizierung
Wie werden Gefahrgüter identifiziert?
Gefahrgüter werden über eine Gefahrgutliste identifiziert, welche die jeweils zu befolgenden Transportvorschriften enthält. Die Liste beinhaltet ungefähr 3.000 Gefahrgüter oder Sammeleinträge. Die Liste umfasst die exakte Transportbezeichnung und die UN-Identifikationsnummer des zu versendenden Produktes, z.B. Schwefelsäure - UN 1830. Im Rahmen der GO! Auftragsannahme gewährleistet die aktive Abfrage der benötigten Gefahrgutdaten, dass Beförderungs- und Begleitpapiere die gesetzlich geforderten Inhalte aufweisen. Hierbei werden online die erfassten Daten mit aktuellen Stoffdaten des ADR verglichen und auf Plausibilität geprüft.
Klassifizierungen
Was bedeutet „Klassifizierungen“?
Damit ein Stoff bzw. Gut mit gefährlichen Eigenschaften nach den Gefahrgutbeförderungsvorschriften identifiziert werden kann, sind bestimmte Informationen erforderlich. Diese Informationen liefert die Klassifizierung. Sie wird auch benötigt um die Bedingungen für einen Transport festzulegen, wie z.B. Beförderungsverbote, Freistellungen, erlaubte Beförderungsarten, etc.
- Für eine korrekte Klassifizierung ist der Absender/Verlader verantwortlich!
- Sind die chemischen und physikalischen Eigenschaften bekannt, muss der Stoff nach den entsprechenden Prüfkriterien für die einzelnen Klassen eingestuft werden.
- Bei Lösungen und Gemischen, wie z.B. Abfällen kann es u. U. erforderlich werden, chemische Analysen durchführen zu lassen.
Eine exakte Klassifizierung von gefährlichen Gütern muss folgende Angaben enthalten:
- UN-Nummer des Stoffes
- Korrekte chemisch-technische Bezeichnung
- Gefahrzettel der Haupt- und evtl. Nebengefahr(en)
- Verpackungsgruppe (I,II oder III)*
* Für Klassen 1, 2, 5.2, z. T. 6.2 und 7 gibt es keine Verpackungsgruppe.
Angaben zur Klassifizierung für ein Gefahrgut findet man im Punkt 14 des betreffenden EG-Sicherheitsdatenblattes!
UN-Nummer
Was verbirgt sich hinter der UN-Nummer?
Weltweit werden Stoffe, Lösungen oder Gemische zur Identifizierung einer vierstelligen Zahl zugeordnet, die bei der UNO vergeben wird. Diese UN-Nummer oder Stoffnummer erscheint im gesamten Beförderungskreislauf.
Verpackungskriterien
Welchen Verpackungskriterien und Kennzeichnungen unterliegt der Transport von Gefahrgut?
Im Zusammenhang mit dem Verpacken von Gefahrgütern, der Kennzeichnung und der Bezettelung von Versandstücken sind wichtige Kriterien zu beachten, damit das Gefahrgut sicher befördert werden kann und alle Beteiligten aufgrund der Kennzeichnung die Gefahren erkennen können. Die Gefahrgüter der meisten Klassen sind einer bestimmten Verpackungsgruppe zugeordnet. Der entsprechende Gefahrengrad hat unmittelbaren Einfluss auf die zu verwendende Verpackungsqualität.
| Verpackungsgruppe | Gefahrengrad des Gutes |
| I | hohe Gefährlichkeit (X-codierte Verpackung) |
| II | mittlere Gefährlichkeit (X oder Y-codierte Verpackung) |
| III | geringe Gefährlichkeit (X, Y oder Z-codierte Verpackung) |
Kennzeichnung
Wie müssen Gefahrgutsendungen bezettelt bzw. gekennzeichnet sein?
Jedes Versandstück ist deutlich und dauerhaft mit der UN-Nummer des enthaltenden Gefahrguts zu beschriften. Die vorgeschriebenen Kennzeichnungen müssen gut sichtbar und lesbar sein und der Witterung ohne nennenswerte Beeinträchtigung standhalten. Jedes Versandstück, welches gefährliche Güter oder Gegenstände enthält, ist mit den vorgeschriebenen Gefahrzetteln zu versehen, es sei denn, eine Sondervorschrift (z. B. begrenzte Mengen) besagt etwas anderes.
Ein Gefahrzettel für Versandstücke besitzt die Form eines auf die Spitze gestellten Quadrats, welches mindestens eine vorgeschriebene Seitenlänge von 100 mm aufweist.
Beispiel:

Gefahrgutklasse 5.1. –Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe.
Schutzausrüstung Transportfahrzeughalter
Welche technische Ausrüstung bzw. sonstige Schutzausrüstung muss der Transportfahrzeughalter bzw. -führer vorhalten/mit sich führen?
Die Bestimmungen des ADR sehen vor, dass die Fahrzeuge, mit denen kennzeichnungspflichtige Beförderungen von gefährlichen Gütern durchgeführt werden, mit bestimmten Ausrüstungsgegenständen ausgestattet sein müssen:
- 2 orangefarbene, reflektierende Warntafeln
- 2 Feuerlöscher
- 2 selbststehende Warnzeichen (z. B. reflektierende Kegel oder Warndreiecke)
- Warnweste/Warnkleidung für jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung
- 1 Handlampe je Mitglied der Fahrzeugbesatzung
- 1 Unterlegkeil je Fahrzeug
- sonstige Schutzausrüstung gemäß schriftlicher Weisung (z. B. Atemschutz) oder Ausrüstungen zur Durchführung der zusätzlichen und besonderen Maßnahmen gemäß schriftlichen Weisungen.
Freistellungsregelung
Was beinhaltet die Freistellungsregelung in Verbindung mit Limited Quantities (LQ)?
Für viele Gefahrgüter der Klassen 2, 3, 4.1, 4.2, 4.3, 5.1, 5.2, 6.1, 8 und 9 existiert eine spezielle Regelung im ADR, welche diese Gefahrgüter unter Einhaltung bestimmter Kriterien von den Vorschriften des ADR befreit. Näheres dazu regelt das Kapitel 3.4 des ADR/RID. Die Buchstaben „LQ“ bedeuten „Limited Quantities“, also Gefahrgut in begrenzten Mengen.

