GO! Express & Logistics Koblenz GmbH
Luftsicherheit
Seit 01.02.2006 gilt mit Einführung der EU-Verordnung 2320/2002 ein neues Luftsicherheitsgesetz, das uns verpflichtet, Sendungen, die über Luftfracht versandt werden, einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen. Um dadurch bedingte Verzögerungen zu umgehen, bitten wir Sie, die Sicherheitserklärung zum bekannten Versender schon im Voraus auszufüllen und unterschrieben an uns zurück zu senden.
Nur wenn uns dieses Formular vorliegt, ist sichergestellt, dass Ihre Sendungen ohne Verzug geflogen werden können.
