GO! General Overnight Hannover GmbH
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Warenausfuhr ins Nicht-EU Ausland

Liebe Geschäftspartner,
bei höherwertigen Sendungen, die mit AE ins Nicht-EU Ausland verbracht werden sollen, ist seit dem 1. Juli 2004 für jeden Versender die Angabe einer Zollnummer vorgeschrieben, diese wäre im Feld 2 der AE einzutragen. Dies betrifft auch Sendungen in die Schweiz ab einem Warenwert von Euro 1.000,- . Viele Versender haben diese Zollnummer noch gar nicht, oder das Beantragungsverfahren dauert zu lange.
Es gibt daher einen internen Erlass des BMF (Bundesfinanzministeriums) nach dem der Versender im entsprechenden Feld versichert,"nicht öfter als 3 mal jährlich als Beteiligter an der Abgabe von Zollanmeldungen aufzutreten" - nicht öfter als veraussichtlich 3 mal im Jahr solche Sendungen ins Ausland zu schicken.
Wenn dies nicht in der einen oder der anderen Form in die AE eingetragen wird, kann die AE nicht ordnungsgemäß geschlossen werden. Die Ausfuhrunterlagen gelten dann für den Zoll als unvollständig.

