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Luftfahrtbundesamt

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Sicherheit geht vor!

Zur Erhöhung der Sicherheit in der zivilen Luftfahrt trat am 01. Februar 2006 die EU-Verordnung EG 2320/2002 mit dem neuen Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) in Kraft.

Als Kunde benötigen Sie ab sofort eine Registrierung als „Bekannter Versender“, andernfalls werden Ihre Sendungen durch die Airlines besonderen Sicherheitskontrollen unterzogen, die zeitaufwendig und zusätzlich kostenpflichtig sind.

Der Gesetzgeber verlangt die individuelle Sicherheitserklärung eines jeden Kunden. Liegt diese dem Transporteur vor, gelten Ihre Sendungen im Sinne der Luftfracht als sicher und können unverzüglich geflogen werden.

Um das Procedere für Sie zu vereinfachen, bitten wir Sie, gleich (!) das anliegende Formular „Sicherheitserklärung des bekannten Versenders“ von einem Zeichnungsberechtigten unterschreiben zu lassen und per FAX (0761 / 47919-19) sowie zusätzlich per Post an GO! zurückzusenden.

Luftsicherheitsgesetz

Leitfaden LBA

Sicherheitserklärung

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