Gefahrguttransport
Handling
Sehr geehrter Gefahrgutversender!
Im Rahmen einer jeweils gesondert und ausdrücklich vom Auftraggeber zu deklarierenden Leistung, bietet unser System über die angeschlossenen Stationen ab Mai 2005 unter bestimmten Voraussetzungen die Beförderung von Gefahrgutsendungen an. Eine Abwicklung von Gefahrgutsendungen ist bei gegebenen Voraussetzungen über unser bekanntes Overnight-System oder als Direktfahrt möglich.
Um Ihre Gefahrgutsendung mit der Ihnen von GO! gewohnten Qualität und Sorgfalt abwickeln zu können, ist vom Auftraggeber ein gesetzeskonformes Beförderungspapier zu erstellen. Zur Vereinfachung und Erleichterung der Gefahrgutabwicklung solten Sie bei telefonischer Auftragserteilung daher folgende, vom Gesetzgeber geforderten Angaben bereit halten:
1. Absender
Name, Straße/Hausnummer (kein Postfach etc.) PLZ und Ort (Keine Großkunden-PLZ)
2. Empfänger
Wie Absenderangaben. Bei ansteckungsgefährlichen Stoffen der Klasse 6.2 zusätzlich den Namen und die Telefonnummer einer verantwortlichen Person.
3. Handelt es sich um
3.1 Gefahrgutsendungen, die den Gefahrgutvorschriften unterliegen (alle weiteren Punkte zu beachten) oder
3.2 um freigstellte gemäß >Limited Quanities< (keine weiteren Punkte zu beachten) oder
3.3 leere ungereinigte Gefahrgutverpackungen (Punkt 6, 8 und 13 beachten)
4. UN-Nummer(n)
5. Stoffname, bei n.a.g-Einträge zusätzlich den Gefahrgutauslöser
6. Gefahrgutklasse bzw.-unterklasse oder Gefahrzettelmuster
7. Verpackungsgruppe, bei Gasen der Klasse 2 den Klassifizierungscode
8. Anzahl und Art der Verpackung je UN-Nummer
9. Menge je UN-Nummer als Volumen oder Masse
10. Bei Gütern der Klasse 1 (1.4G UN 0336 oder 1.4S UN 0337) die Nettoexplosivmasse je UN-Nummer
11. Bei Nutzung einer nationalen Ausnahme gem. GGAV oder multilateralen Ausnahme gem. ADR-Ausnahmevereinbahrung jeweils die Ziffer der Ausnahme
12. Bei Nutzung einer Einzelausnahme gem. 5 GGVSE eine Kopie dieser Ausnahme
13. Bei Leergut die Beförderungskategorie des zuletz enthaltenen Gafahrgutes
Die o.g. Angaben werden für jedes Gafahrgut mit unterschiedlichen UN-Nummer benötigt. Sie werden durch GO! auf eine gestzeskonformes Beförderungspapier übertragen und Ihnen zur abschließenden Prüfung auf Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben vor Auftragsdurchführung zugefaxt. Die von Ihnen abschließend geprüften und zu unterzeichnenden Beförderungspapiere sind dann an den abholenden Kurier zu übergeben. Bei Overnight-Aufträgen führt der Kurier bei kennzeichnungspflichtigen Mengen Klassenunfallmerkblätter für den Sammeltransport mit. Bei Direktfahrten (kein Sammeltransport) ist eine stoffspezifische schriftliche Weisung durch den Verlader an den Fahrzeugführer zu übergeben.
Liegen Ihnen die transportrelevanten Gefahrgutdaten nicht vor, können Sie diese aus Punkt 14 des zu diesem Stoff gehörenden EG-Sicherheitsdatenblatt entnehmen.
Welche Güter speziell deklariert werden müssen, sagten Ihnen gerne unsere Gefahrgutbeauftragten:
Herr Uwe-Andreas Legermann Tel.:0211-90329911
Herr Joachim Apfel Tel.:0211-90329952

