GO! Express & Logistics Köln/Bonn GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Bei GO! gibt es nichts Kleingedrucktes auf der Rückseite: Hier sind unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen ab 01.04.2006
Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG)
Am 01.02.2006 trat die europaweit die Verordnung (EG) Nr. 2320/2002 in Kraft, die in Deutschland in Ergänzung mit dem Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) die Sicherheitsbe-
stimmungen in der Zivilluftfahrt regelt.
Die Vorgaben des LBA ermöglichen es unseren Kunden, sich bei uns als sogenannte Bekannte Versender zu registrieren, um den Transport ihrer Luftfrachtsendungen zu vereinfachen. Dazu dient die vom LBA vorgegebene "Sicherheitserklärung des Bekannten Versenders". Liegt uns die Erklärung unserer Kunden im Original vor, dürfen wir davon ausgehen, dass die darin erklärten Sachverhalte gegeben sind und können ihre Sendungen ohne weitere aufwändige Sicherheitskontrollen als "sichere Fracht" behandeln.
Sicherheitserklärung bekannter Versender, Stand Januar 2007
Die Liste der Reglementierten Beauftragten, das Luftsicherheitsgesetz und die Verordnung (EG) Nr. 2320/2002 können Sie auf der Internetseite des LBA (-> Betrieb -> Eigensicherung -> Reglementierter Beauftragter) einsehen.
